Qualitätssicherung

Wir stellen für unsere Klienten ein Maximum an Qualität zur Verfügung. Deswegen lassen wir uns regelmäßig überprüfen.

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Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten, das alle Regelungen und Maßnahmen umfasst, die nach den Verhältnissen des Prüfungsbetriebs erforderlich sind, um eine hohe Qualität der Berufsausübung zu gewährleisten.

Im Rahmen der externen Qualitätssicherung werden alle gesetzten Regelungen zur Qualitätssicherung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, welche im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen stehen, überprüft (§ 24 Abs. 1 APAG).  Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen, mindestens alle sechs Jahre (§ 25 APAG) einer Qualitätssicherungsprüfung zu unterziehen.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen haben wir an der externen Qualitätsprüfung teilgenommen und es wurde uns mit Bescheid vom 24.5.2022 die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt (damals noch durch den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen - AeQ).

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat gem. § 52 Abs. 1 APAG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung gem. § 35 oder § 36 APAG verfügen, zu führen. Unsere Gesellschaft ist unter der Registernummer 0700496 erfasst.

Abschlussprüferaufsichtsbehörde Österreich